Neue E-Commerce-Mehrwertsteuerrichtlinien 2021: Dies muss getan werden
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Ab dem 1. Juli 2021 werden sich die Dinge für Online-Händler ändern. Das Mehrwertsteuersystem für grenzüberschreitende Lieferungen in andere Länder innerhalb der EU wird anders sein. Die Erhebung und Erhebung der Mehrwertsteuer wird durch diese neuen Richtlinien einfacher und moderner. In diesem Blog-Artikel erfahren Sie mehr über die Änderungen, die für Online-Händler wichtig sind.

Die aktuelle Situation

Wenn Sie als niederländischer Webshop Waren an Privatpersonen in einem anderen EU-Land liefern, werden die Lieferungen nach den aktuellen Richtlinien mit 9 oder 21 Prozent besteuert. Niederländische Mehrwertsteuer.

Wenn Sie als Webshop innerhalb eines Jahres einen bestimmten Umsatz aus Lieferungen in andere EU-Länder erzielt haben, müssen Sie die Mehrwertsteuer im Lieferland abziehen. Derzeit werden von verschiedenen Ländern unterschiedliche Umsatzschwellen verwendet. In Deutschland und den Niederlanden liegt diese Schwelle bei 100.000 €, in Belgien viel niedriger, nämlich bei 35.000 €.

In solchen Fällen müssen Online-Händler eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus dem jeweiligen Land beantragen und ihre Umsatzsteuererklärung zu festgelegten Zeiten bei den örtlichen Steuerbehörden einreichen.

Die Situation ab dem 1. Juli: Was genau wird sich ändern?

Die wichtigste Änderung ist die Aufhebung der Umsatzschwellen. Die Hauptregel lautet, dass Lieferungen von E-Commerce-Sendungen an Privatpersonen von nun an immer mit der Mehrwertsteuer des Ankunftslandes besteuert werden.

Diese neuen Richtlinien gelten für Online-Händler mit einem Umsatz von mehr als 10.000 Euro. Eine kleine Randnotiz ist, dass diese 10.000 € durch Verkäufe an Verbraucher in anderen EU-Ländern (also ohne die Niederlande) generiert werden. Wenn dieser Umsatz weniger als 10.000 € pro Jahr beträgt, kann die niederländische Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden. Dieser Schwellenbetrag gilt nicht für die Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren. Die Mehrwertsteuerbefreiung verfällt auch bei Sendungen bis zu 22 €.

Die neuen Richtlinien geben Online-Händlern die Möglichkeit, ausländische Mehrwertsteuer an die niederländischen Steuerbehörden zu zahlen. Letzterer zahlt diese Beträge an die Steuerbehörden des betreffenden Landes. Hierzu muss über das OSS-System eine gesonderte Mehrwertsteuererklärung eingereicht werden.

Was ist das One-Stop-Shop-Programm?

Das OSS-System bedeutet, dass Sie als Webshop nur eine Mehrwertsteuererklärung für alle grenzüberschreitenden E-Commerce-Verkäufe einreichen müssen. Und das bei den niederländischen Steuerbehörden. Die Steuer- und Zollverwaltung zahlt dann die Mehrwertsteuer an die Mitgliedstaaten, in denen die Mehrwertsteuer zu zahlen ist.

Wichtig!
Ausländische Mehrwertsteuer kann nicht über das OSS-System zurückgefordert werden. Sie können dies nur durch eine separate Rückerstattungsanforderung zurückfordern. Sie übermitteln dies über das Portal der Steuer- und Zollverwaltung.

Nicht-EU-Sendungen: Was ist damit?

Die neuen Richtlinien können auch für Waren gelten, die noch aus Nicht-EU-Ländern importiert werden müssen. In diesem Szenario handelt es sich um zwei steuerpflichtige Tatsachen: den Import und die Lieferung der Ware. Online-Händler können das sogenannte I-OSS-Schema (Import-One-Stop-Shop) nutzen, wenn die Waren einen Wert von mindestens 150 € haben. Diese Waren sind von den Einfuhrzöllen befreit.

Online-Händler müssen die Mehrwertsteuererklärung für die eingeführten Waren im Niederlassungsmitgliedstaat einreichen, und der Nicht-EU-Lieferant muss diese Erklärung in einem Mitgliedstaat seiner Wahl einreichen. Die Steuerbehörden zahlen dann die Mehrwertsteuer in den Mitgliedstaaten, in denen die Mehrwertsteuer hätte gezahlt werden müssen. Als Online-Händler erhalten Sie eine spezielle Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Mit dieser Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten Sie die Befreiung von den Einfuhrzöllen, wenn Sie diese Nummer dem Zoll mitteilen. Zum Beispiel schulden Sie nur Mehrwertsteuer auf den Verkauf des Produkts an die Privatperson.

Gute Vorbereitung: einige Tipps auf einen Blick

Um sich gut auf die neuen Richtlinien vorzubereiten, ist es nützlich, eine Reihe von Dingen in Ordnung zu bringen, wie zum Beispiel:

  • Kartierung des Herkunftslandes Ihrer Kunden, der Mehrwertsteuersätze pro EU-Land, in das Sie versenden, und des Gesamtumsatzes pro EU-Land.
  • Stellen Sie sicher, dass in Ihrem Webshop die korrekten Preise einschließlich Mehrwertsteuer angezeigt werden, basierend auf dem Standort oder den eingegebenen Adressdaten des Verbrauchers.
  • Verfolgen Sie die Entwicklungen rund um die neuen Regeln genau, damit Sie nicht mit Überraschungen konfrontiert werden.
Auf der Website der Steuerberater Sie finden noch mehr Informationen.

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