Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wuunder Nederland BV

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Aktivitäten. Diese Bedingungen können eingesehen werden und können unter konsultiert werden Wuunder Geschäftsbedingungen und werden auf erste Anfrage kostenlos zugesandt. Zusätzlich zu den vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit Ausnahme der Schiedsklausel (Artikel 23), gilt die niederländische Version der niederländischen Speditionsbedingungen 2018 der niederländischen Organisation für Spedition und Logistik (FENEX), hinterlegt unter anderem bei der Gericht Rotterdam in den Niederlanden. Diese Bedingungen liegen bei uns zur Einsichtnahme aus, können unter eingesehen werden Niederländische Speditionsbedingungen und werden auf Wunsch kostenlos zugesandt. Im Streitfall darüber, welche Bedingungen gelten, liegt die Wahl und endgültige Entscheidung bei Wuunder Nederland BV.

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgenden Bedeutungen:

  • Angebot oder Angebot: das schriftliche Angebot an Wuunders Kunden, Dienstleistungen zu erbringen.
  • Aufträge: die Bestellung des Kunden für die Dienstleistungen und / oder die Annahme des Angebots durch den Kunden.
  • Dienstleistungen: die Transportdienste und/oder andere damit verbundene Dienste, die von Wuunder über die Wuunder-Plattform bereitgestellt werden.
  • Dienstleistungen: Verbindung der Nachfrage nach und des Angebots von Transportdiensten und/oder anderen damit verbundenen Diensten über die Wuunder-Plattform.
  • Spediteur: Vermittler bei Transportdienstleistungen.
  • Nutzungsrecht / Lizenz: ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Wuunder-Plattform ausschließlich für den normalen Geschäftsverlauf und den normalen Geschäftsbetrieb des Kunden und (falls zutreffend) seiner direkten und indirekten verbundenen Unternehmen.
  • Kunde: die juristische Person, die durch Buchungen über die Wuunder-Plattform als Kunde angesehen wird.
  • Empfänger: die Person, die durch Buchungen über die Wuunder-Plattform als Empfänger einer Sendung bestimmt wird.
  • Auftraggeber: die andere Partei von Wuunder, die der Absender einer Sendung und/oder der Kunde von anderen verbundenen Diensten von Wuunder ist.
  • Vereinbarung: Der Vertrag über Dienstleistungen zwischen Wuunder und dem Kunden, der durch die Online-Buchung oder -Änderung einer Sendung über die Wuunder-Plattform (my.wearewuunder.com) zustande kommt, einschließlich der Annahme des Angebots für andere verbundene Dienstleistungen.
  • Plattform: Plattform von Wuunder, die die folgenden Websites umfasst: wearewuunder.com, www.wunder.com, www.gowunder.com, www.getwuunder.com.
  • Portl: Das allgemeine „Mein Wuunder-Portal“ ist Teil der Wuunder-Plattform, auf die der Kunde umgeleitet wird und sich mit seinem eigenen Benutzernamen und Passwort anmelden muss, wenn er die Transportdienste von Wuunder nutzen möchte.
  • Software: alle Software, die von Wuunder oder im Namen von Wuunder zur Verfügung gestellt wird und/oder bereits zur Verfügung gestellt wird, die das Funktionieren der Plattform ermöglicht, einschließlich der zugehörigen Dokumentation und des/der Quellcode(s).
  • Transporteur: die externe Partei, die über die Wuunder-Plattform beauftragt ist, die Sendung zu erledigen.
  • Transport Dokument: der auf der Sendung vorhandene Datenträger (oder Kombination von Datenträgern), aus dem sich die Angaben zum Transport ergeben, insbesondere die Adresse des Absenders und des Empfängers, der Strichcode und die Sendungsnummer.
  • Versender: die Person, die durch Buchungen über die Wuunder-Plattform als Absender einer Sendung bestimmt wird.
  • Bedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die niederländische Version der niederländischen Speditionsbedingungen 2018 der FENEX.
  • Wuunder: Wuunder Nederland BV mit Sitz in Sint Odiliënberg und Sitz in (6003 DD) Weert in Marconilaan 8, ordnungsgemäß vertreten durch Herrn BGH Takkenkamp und eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 65054253.
  • Sendung: die im Rahmen dieser Vereinbarung übertragenen Gegenstände.

Artikel 2 - Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Wuunder fungiert über die Plattform nur als Spediteur und vermittelt somit nur bei Transportdiensten und/oder anderen damit verbundenen Dienstleistungen und tritt somit in keinem Fall als Frachtführer auf.
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Auftragsbestätigungen und Vereinbarungen zwischen Wuunder und dem Kunden.
  2. Abweichende Klauseln gelten nur, wenn sie schriftlich niedergelegt wurden.

 Artikel 3 - Wuunders Angebot

  1. Alle Angebote von Wuunder sind unverbindlich, basieren auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen und sind maximal 30 Tage gültig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
    2. Wenn von Wuunder Pauschal- oder Festpreise berechnet werden, müssen diese Preise als Preise angesehen werden, die alle Kosten enthalten, die im Allgemeinen von Wuunder während der normalen Bearbeitung der Sendung getragen werden. Unter keinen Umständen führt die Verwendung von All-in- oder Festpreisen zu einer Änderung der Handlungen von Wuunder als Spediteur.
    3. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, beinhalten Pauschal- oder Pauschalpreise in jedem Fall nicht: Zölle, Steuern und Abgaben, Konsulats- und Beglaubigungskosten, Kosten für die Ausstellung von Bankbürgschaften und Versicherungsprämien.
  2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich die Preise in Angeboten, Kostenvoranschlägen und Auftragsbestätigungen zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben sowie zuzüglich etwaiger im Rahmen des Vertrages anfallender Kosten.
  3. Alle von Wuunder bereitgestellten Informationen sind immer ungefähr, sofern nicht schriftlich anders angegeben.
  4. Alle Dokumente in Bezug auf Angebote, Kostenvoranschläge und Auftragsbestätigungen sind und bleiben Eigentum von Wuunder und dürfen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Wuunder nicht an Dritte zur Einsicht weitergegeben, vervielfältigt oder in irgendeiner Weise kopiert werden.
  5. Angebote gelten nicht automatisch für Folgeaufträge / Verträge.
  6. Der Vertrag zwischen Wuunder und dem Kunden kommt zustande, sobald Wuunder die über die Plattform erteilte Bestellung schriftlich bestätigt hat oder über die Plattform ein Kundenkonto erstellt wurde.

 Artikel 4 - Erfüllung der Vereinbarung

  1. Wuunder wird alle Anstrengungen unternehmen, um die Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen optimal umzusetzen. Liefer- und Ausführungszeiten von Wuunder sind Richtwerte.
  2. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald der Kunde einen Transportauftrag über die Plattform oder Dienstleistungen, die vom Kundenkonto über die Plattform gekauft wurden, aufgegeben hat.
  3. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Sendung am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit verfügbar ist.
  4. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die für den Empfang und den Versand erforderlichen Unterlagen sowie die erforderlichen Anweisungen rechtzeitig im Besitz von Wuunder und / oder des Beförderers sind. Ist dies nicht der Fall, hat Wuunder das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und / oder dem Kunden die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.
  5. Wuunder ist berechtigt zu prüfen, ob die dazu gemachten Angaben richtig und vollständig sind.
  6. Der Kunde stellt auch ein korrekt ausgefülltes Transportdokument zur Verfügung, das dem Spediteur beim Laden der Waren vorgelegt wird, wobei Art und Größe der Sendung angegeben sind, die dem Speditionsauftrag entspricht. Dieses Transportdokument wird sowohl vom Auftraggeber als auch - nachdem die Fracht vom Beförderer überprüft wurde - vom Beförderer unterzeichnet. Der Kunde stellt sowohl dem Beförderer als auch Wuunder eine Kopie des unterschriebenen Transportdokuments zur Verfügung.
  7. Der Kunde stellt sicher, dass die Sendung vom Spediteur ordnungsgemäß geladen wird. Wenn der Kunde der Meinung ist, dass dies nicht der Fall ist, wird er diesbezüglich unverzüglich auf dem Transportdokument vermerken. Nach der Unterzeichnung dieses Dokuments durch den Kunden und den Spediteur stellt der Kunde dem Spediteur und Wuunder eine Kopie des Dokuments zur Verfügung.
  8. Bei unzureichender Lade- und / oder Entladezeit - unabhängig von der Ursache - gehen alle daraus resultierenden Kosten zu Lasten des Kunden.
  9. Außerordentliche Aufwendungen und höhere Löhne, die entstehen, wenn Transportunternehmen gemäß einer Bestimmung in den entsprechenden Transportdokumenten abends, nachts, samstags, sonntags und an Feiertagen laden oder entladen, sind nicht in den vereinbarten Preisen enthalten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  10. Wuunder und der Carrier agieren nicht als Experten. Für jede Partei entsteht keinerlei Haftung aus Aussagen über den Zustand, die Art oder die Qualität der Sendung.
  11. Der Transport der Sendung erfolgt vollständig auf Kosten und Gefahr des Kunden.
  12. Der Kunde wird die Sendung sofort nach Erhalt auf Qualität und Quantität prüfen. Der Kunde prüft auch, ob die Qualität und Quantität der gelieferten Sendung den im Transportdokument angegebenen Spezifikationen entspricht. Vom Kunden festgestellte Mängel müssen Wuunder spätestens 5 Werktage nach Eingang der Sendung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang der Reklamationen sowie der Bestellnummer, unter der die Sendung geliefert wurde, gemeldet werden.
  13. Wuunder ist berechtigt, Dritte an der Vertragserfüllung zu beteiligen und im Namen des Kunden allgemeine Geschäftsbedingungen (mit Haftungsbeschränkung) dieses Dritten zu akzeptieren.
  14. Wuunder ist berechtigt, den Vertrag in Teilen auszuführen und diese Teile separat in Rechnung zu stellen.
  15. Der Kunde stellt Wuunder von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch die Erfüllung des Vertrages Schaden erleiden.

Artikel 5 - Preis

  1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, beträgt der im Angebot und/oder Vertrag angegebene Preis (Auftragssumme):

                         – auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preise;

                         – exklusive Mehrwertsteuer, etwaiger Steuern und anderer staatlicher Abgaben, einschließlich 
                            Zölle und Steuern.

  1. Änderungen, einschließlich zusätzlicher Kosten in der ursprünglichen Abtretung jeglicher Art durch oder im Auftrag des Kunden, die höhere Kosten verursachen als im Angebot berechnet, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob Wuunder die oben genannten Änderungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hätte vorhersehen können oder nicht.
  2. Änderungen, auf die im vorherigen Absatz Bezug genommen wurde, berechtigen den Kunden nicht zur Stornierung.

Artikel 6 - Zahlung

  1. Die Zahlung muss sofort für Buchungen mit der vereinbarten Zahlungsmethode erfolgen, und zwar mittels einer fortlaufenden automatischen Autorisierung oder einer Zahlung per Firmenkreditkarte. Für Zahlungen auf Rechnung gilt eine Zahlungsfrist von sieben (7) Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Die Kosten für Fracht, Abgaben, Belohnungen usw. bei Eingang der zu empfangenden Sendung oder bei Versand der Sendung gehen zu Lasten und Gefahr des Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Der Kunde kann keinen Rabatt, keine Abrechnung oder Aussetzung geltend machen. Einwände gegen die Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht außer Kraft.
  4. Der Kunde ist jederzeit verpflichtet, auf erste Anfrage von Wuunder Sicherheit für die Zahlung aller von ihm geschuldeten Beträge zu leisten. Wenn und solange der Kunde dies verweigert oder keine Sicherheit leisten kann, hat Wuunder das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen.
  5. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde per Gesetz in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Kunde die gesetzlichen Handelsinteressen und außergerichtlichen Inkassokosten.
  6. Alle Kosten, die Wuunder zur gerichtlichen und außergerichtlichen Beilegung der Forderung entstehen müssen, gehen zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden gemäß der außergerichtlichen Inkassokostentabelle mit einem Mindestbetrag von 250 € berechnet.
  7. Wuunders Ansprüche gegen den Kunden, welcher Art auch immer, sind in jedem Fall sofort fällig und zahlbar in folgenden Fällen: im Falle einer verspäteten Zahlung durch den Kunden; für den Fall, dass der Kunde für insolvent erklärt wird oder Insolvenz angemeldet hat, eine Zahlungsaussetzung beantragt oder erhalten hat; im Falle eines Antrags auf Platzierung unter der Vormundschaft des Kunden; im Falle der Beschlagnahme des Eigentums des Kunden; oder im Falle der Übertragung des Geschäfts des Kunden oder eines Teils davon, einschließlich des Beitrags seines Geschäfts zu einem anderen neuen oder bestehenden Geschäft, das gegründet werden soll.
  8. Der Kunde erstattet Wuunder jederzeit die Beträge, die von Wuunder im Zusammenhang mit der Abtretung aufgrund falsch berechneter Frachtkosten und Kosten geltend gemacht oder zurückgefordert werden.
  9. Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Kunden kann Wuunder Stornierungskosten in Höhe von 10 % des gesamten Auftragswerts berechnen.


Artikel 7 - Lieferung und Lieferzeiten 

  1. Der Empfänger ist verpflichtet, die Sendung in dem Zustand anzunehmen, in dem sie sich befindet.
  2. Für den Fall, dass die Sendung nicht zum vereinbarten Liefertermin geliefert wird, hat der Kunde oder Empfänger keinen Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführung von Wuunder.
  3. Wuunder ist berechtigt, die Ausführung von Anordnungen aus Gründen höherer Gewalt gemäß Artikel 16 auszusetzen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein.

Artikel 8 – Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht und Sicherheitsleistung

  1. Wuunder hat das Recht, die Übergabe von Waren, Dokumenten und Geldern, die Wuunder hat oder erhalten wird, aus welchem ​​Grund und für welchen Zweck auch immer, zu verweigern.
    2. Wuunder hat ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber allen, die ihre Herausgabe aller Gegenstände, Dokumente und Gelder verlangen, die Wuunder aufgrund und für welchen Zweck auch immer hat oder erhalten wird, für alle Forderungen, die Wuunder hat gegen den Lieferanten Der Kunde und/oder Eigentümer hat oder kann haben, auch in Bezug auf Ansprüche, die sich nicht auf diese Waren beziehen.
    3. Bei Weiterleitung der Ware ist Wuunder berechtigt, den geschuldeten Betrag einzuziehen oder eine Rechnung mit beigefügten Rückgabedokumenten zu stellen.
  2. Wuunder kann auch die in diesem Artikel genannten Rechte (Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht und Lieferverweigerungsrecht) für das geltend machen, was ihm der Kunde im Zusammenhang mit früheren Bestellungen noch schuldet, und für das, was für die Waren von gilt Art der Lieferung per Nachnahme.
  3. Der Verkauf allfälliger Sicherheiten erfolgt auf Kosten des Auftraggebers in der gesetzlich bestimmten Weise oder, sofern dies vereinbart ist, freihändig.
  4. Auf erstes Verlangen von Wuunder stellt der Kunde eine Sicherheit für von Wuunder an Dritte oder Regierungen gezahlte oder zu zahlende Kosten und andere Kosten, die Wuunder entstehen oder voraussichtlich für den Kunden entstehen werden, einschließlich Fracht, Hafenkosten, Zölle, Steuern, Steuern und Prämien.
  5. Wuunder ist nicht verpflichtet, in Ermangelung von Dokumenten Entschädigungen auszustellen oder Sicherheiten zu stellen. Wenn Wuunder eine Entschädigung gewährt oder eine Sicherheit gestellt hat, ist sein Kunde verpflichtet, ihn von allen Folgen davon freizustellen

Artikel 9 - Vertraulichkeit

  1. Die Parteien werden sich gegenseitig die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, soweit dies im Rahmen der Vereinbarung erforderlich ist.
  2. 2. Hinsichtlich aller von den Parteien einander zu übermittelnden Informationen hat jede Partei strenge, unbedingte und unwiderrufliche Vertraulichkeit zu wahren. Diese Vertraulichkeit wird von jeder Partei auch den von ihr beauftragten internen oder externen Beratern in vollem Umfang auferlegt.
  3. Nach der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichten sich alle Parteien, alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowohl während dieser Vereinbarung als auch nach deren Beendigung einzuhalten (weiterhin).

Artikel 10 - Personenbezogene Daten und Sicherheit

  1. Die Parteien können personenbezogene Daten verarbeiten. Die Parteien sind unabhängig für die Einhaltung der Verpflichtungen der DSGVO verantwortlich, verwenden die personenbezogenen Daten jedoch nur für den Zweck, für den sie bereitgestellt wurden, und speichern sie nicht länger als für diesen Zweck erforderlich. 
  2. Die Parteien werden in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien aller handeln.
  3. Wuunder wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um den Schutz der von Wuunder gespeicherten und verwendeten personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Diese technischen und organisatorischen Maßnahmen dienen auch dazu, den Verlust oder jede andere Form der rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten zu verhindern. Dabei wird Wuunder die Art der Verarbeitung gegen die zu treffenden Maßnahmen abwägen.
  4. Bei Fragen oder Zugriff auf seine Daten kann der Kunde, Absender oder Empfänger Wuunder per kontaktieren [E-Mail geschützt] oder über +31 20 261 57 48.

Artikel 11 - Nutzungsrecht des Portals

  1. Wuunder stellt das Portal dem Empfänger und Absender auf der Grundlage der mit dem Empfänger und dem Absender vereinbarten Vereinbarungen für eine mit dem Empfänger und dem Absender vereinbarte Laufzeit zur Verfügung. Dieses Recht zur Nutzung des Portals durch den Empfänger und seine Benutzer ist ein an den Empfänger und Absender gebundenes Nutzungsrecht und für die Benutzer ein persönliches Nutzungsrecht, das nicht übertragbar, nicht verpfändbar und vom Empfänger, Absender und / oder seinem Benutzer nicht lizenzierbar ist. (s).
  2. Wuunder stellt das Portal dem Empfänger und Absender zur Verfügung, indem ein Link bereitgestellt wird, der automatisch zur geschützten Umgebung führt.
  3. Die Bestimmungen zu geistigem Eigentum und Nutzungsrecht, wie im folgenden Artikel angegeben, gelten auch für das Nutzungsrecht des Portals.

 Artikel 12 - Geistiges Eigentum und Nutzungsrecht

  1. Alle bestehenden und zukünftigen (noch zu entwickelnden) Rechte an geistigem Eigentum und Know-how auf der Plattform, dem Portal, den Diensten und der Software verbleiben ausschließlich bei Wuunder, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 
  2. Alle Dokumente, die sich auf Wuunder beziehen und von Wuunder bereitgestellt werden, sind ausschließlich zur Verwendung durch den Kunden bestimmt und dürfen vom Kunden ohne vorherige Genehmigung von Wuunder nicht reproduziert, veröffentlicht oder Dritten bekannt gemacht werden, es sei denn, dies liegt an der Art der bereitgestellten Informationen. Stücke sonst.
  3. Wuunder stellt dem Kunden die Plattform, das Portal, die Dienste und die Software auf der Grundlage einer Benutzerlizenz zur Verfügung. Das Recht zur Nutzung der Software ist untrennbar mit der Plattform und den enthaltenen Diensten verbunden und nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar.
  4. Wuunder behält sich das Recht vor, die durch die Ausführung der Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse für andere Zwecke zu verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.
  5. Die Verpflichtung zur Bereitstellung durch Wuunder und das Nutzungsrecht des Kunden, Senders oder Empfängers auf der Plattform, dem Portal, den Diensten und der Software erstrecken sich ausschließlich auf den Objektcode der Software. Das Nutzungsrecht erstreckt sich nicht auf den Quellcode. Der Quellcode und die während der Entwicklung erstellte technische Dokumentation werden dem Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt, auch wenn der Auftraggeber bereit ist, hierfür einen finanziellen Ausgleich zu leisten.
  6. Wuunder ist berechtigt, Maßnahmen zum Schutz der Plattform, des Portals, der Dienste und der Software vor rechtswidriger Nutzung und / oder vor einer anderen als der zwischen den Parteien vereinbarten Nutzung zu ergreifen. Der Kunde wird niemals technische Einrichtungen entfernen oder umgehen, die zum Schutz der Plattform, des Portals, der Dienste und der Software bestimmt sind.
  7. Der Kunde darf die Plattform, das Portal, die Dienste und die Software nur für den vorgesehenen Zweck nutzen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Plattform, das Portal, die Dienste und die Software, einschließlich der zugehörigen Codes zur Nutzung oder in irgendeiner Weise, zu kopieren, zu ändern, zu verkaufen, zu vermieten, zu veräußern oder eingeschränkte Rechte zu gewähren. für irgendeinen Zweck oder unter irgendeinem Titel, um es einem Dritten zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Reverse Engineering, sofern dies nicht nach dem niederländischen Urheberrechtsgesetz zulässig ist. Der Kunde gewährt Dritten auch nicht - unabhängig davon, ob sie remote oder nicht - (online) Zugriff auf die Plattform, das Portal, die Dienste und die Software.
  8. Auf Anfrage wird der Kunde unverzüglich an einer von oder im Auftrag von Wuunder durchzuführenden Untersuchung zur Einhaltung der vereinbarten Nutzungsbeschränkungen mitarbeiten. Wuunder behandelt alle vertraulichen Geschäftsinformationen, die es im Rahmen einer Untersuchung durch oder vom Kunden erhält, sofern diese Informationen nicht die Nutzung der Plattform, des Portals, der Dienste und der Software selbst betreffen.
  9. Der Kunde garantiert, dass keine Verletzung der Rechte Dritter erfolgt, und stellt Wuunder von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

Artikel 13 - Haftung und Entschädigung

  1. Die Haftung von Wuunder ist in jedem Fall auf direkten Schaden bis zu einem Höchstbetrag des für diese Vereinbarung festgelegten Preises beschränkt.
  2. Wuunder schließt jegliche Haftung für indirekte Schäden aus, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangenen Ersparnissen, vermindertem Goodwill, Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen. Wuunder schließt auch die Haftung im Zusammenhang mit Verstümmelung, Zerstörung oder Verlust von Daten oder Dokumenten aus. Diese Beschränkungen erlöschen, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder vorsätzliche Rücksichtslosigkeit des Wuunder-Managements zurückzuführen ist.
  3. Voraussetzung für die Schaffung eines Anspruchs auf Schadensersatz ist immer, dass der Kunde den Schaden Wuunder so bald wie möglich nach seinem Eintritt schriftlich meldet. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Wuunder verfällt innerhalb von nur 12 Monaten nach Entstehung des Anspruchs, es sei denn, der Kunde hat vor Ablauf dieser Frist einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz geltend gemacht.
  4. Der Kunde haftet gegenüber Wuunder und / oder Dritten für Schäden, die aus falschen und / oder irreführenden und / oder unvollständigen Beschreibungen, Angaben oder Mitteilungen resultieren, sowie für Schäden, die durch nicht im Voraus gemeldete Mängel an der Sendung entstehen, auch wenn dieser Schaden nicht auftritt. Schulden des Kunden sind entstanden. Wird das Gewicht nicht oder nicht korrekt angegeben, haftet der Kunde für alle daraus resultierenden Schäden.

Artikel 14 - Aussetzung

  1. Unbeschadet der Bestimmungen dieser Vereinbarung ist Wuunder berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, wenn der Kunde die Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht oder nicht vollständig erfüllt oder droht, sie nicht zu erfüllen. Wuunder haftet nicht für Schäden, die durch eine solche Aussetzung entstehen.
  2. Die Befugnis zur Aussetzung erlischt, wenn der Kunde nach Ansicht von Wuunder eine ausreichende Sicherheit gegeben hat, um die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu gewährleisten.
  3. Die Aussetzung des Vertrags entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.
  4. Wenn Wuunder durch die Aussetzung dieser Vereinbarung Schaden erleidet und / oder dadurch zusätzliche Kosten entstanden sind, trägt der Kunde diese.

Artikel 15 - Beschwerden und Garantien 

  1. Der Kunde kann Wuunder nur innerhalb von fünf (5) Tagen nach Feststellung des Mangels schriftlich widersprechen und dabei Art und Umfang der Reklamationen sowie die Bestellnummer angeben, unter der die Sendung geliefert wurde / wurde. Unterlässt der Kunde dies, so gilt Wuunder als seinen Verpflichtungen nachgekommen.
  2. Wenn eine Beschwerde begründet ist, wird Wuunder die Arbeiten weiterhin wie vereinbart ausführen, es sei denn, dies ist für den Kunden nachweislich sinnlos geworden. Letzteres muss dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden.
  3. Wenn es nicht mehr möglich oder sinnvoll ist, die vereinbarten Arbeiten auszuführen, haftet Wuunder nur im Rahmen von Artikel 13.
  4. Das Einreichen einer Beschwerde gibt dem Kunden keinen Grund, die Zahlungsverpflichtung gegenüber Wuunder auszusetzen.  

Artikel 16 - Höhere Gewalt

  1. Wenn Wuunder seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund eines nicht zuordenbaren Grundes nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausfälle im Computernetzwerk, Cyber-Angriffe und Ausfälle in der elektronischen Datenkommunikation und / oder im Internet, unabhängig davon oder wenn diese Umstände bei ihm oder bei von ihm für die Dienstleistungen beauftragten Lieferanten eintreten, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis Wuunder sie noch in der vereinbarten Weise ohne Haftung erfüllen kann.
  2. Die Partei, die sich auf die in diesem Artikel genannte Befugnis berufen möchte, muss die andere Partei unverzüglich schriftlich über die höhere Gewalt informieren. Nach dieser Mitteilung werden die Parteien die Folgen höherer Gewalt gemeinsam begrenzen. Für den Fall, dass die höhere Gewalt länger als drei (3) Monate andauert, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass die Parteien zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind.
  3. Wenn Wuunder seine Verpflichtung aus einem Vertrag zum Eintreten einer Situation höherer Gewalt bereits teilweise erfüllt hat, ist Wuunder berechtigt, die bereits erbrachten Leistungen gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung sozusagen als separate Transaktion zu bezahlen.

Artikel 17 - Stornierung

  1. Sofern nicht anders vereinbart, werden befristete Verträge nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit (jeweils ein Jahr) automatisch um dieselbe Dauer verlängert, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag schriftlich spätestens 2 (zwei) Monate vor Ablauf der Laufzeit. .
  2. Wenn der Vertrag vom Kunden ohne Einhaltung der in Absatz 1 genannten Kündigungsfrist gekündigt wird, hat Wuunder Anspruch auf Ersatz des daraus resultierenden Schadens, es sei denn, die Kündigung beruht auf Tatsachen und Umständen, die Wuunder zugeschrieben werden können.
  3. Wenn der Vertrag von Wuunder vorzeitig gekündigt wird, veranlasst Wuunder in Absprache mit dem Kunden die Übertragung von Arbeiten, die noch an Dritte ausgeführt werden müssen, es sei denn, die Kündigung beruht auf Tatsachen und Umständen, die dem Kunden zuzurechnen sind.
  4. Wenn die Übertragung der Arbeit für Wuunder zusätzliche Kosten verursacht, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.

Artikel 18 - Auflösung

  1. Jede der Parteien kann, zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen zur Auflösung, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention und ohne Haftung gegenüber der anderen Partei auflösen, wenn der anderen Partei – vorläufig oder nicht – a Zahlungsaufschub wird gewährt, wenn über die andere Partei Konkurs angemeldet wird, wenn das Unternehmen der anderen Partei liquidiert oder beendet wird, außer zum Zwecke der Restrukturierung oder Fusion von Unternehmen. Wuunder kann den Vertrag auch ganz oder teilweise ohne Inverzugsetzung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn sich die maßgebliche Kontrolle über das Unternehmen des Kunden direkt oder indirekt ändert. Aufgrund der in diesem Absatz genannten Kündigung ist Wuunder niemals verpflichtet, bereits erhaltene Gelder zurückzuerstatten oder eine Entschädigung zu zahlen. Für den Fall, dass der Kunde unwiderruflich für insolvent erklärt wird, endet das Recht des Kunden, die bereitgestellte Software, Websites und dergleichen zu nutzen, sowie das Recht des Kunden, auf die Wuunder-Dienste zuzugreifen und/oder sie zu nutzen, ohne dass a Annullierungsgesetz seitens Wuunder.

Artikel 19 - Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Das Rechtsverhältnis zwischen Wuunder und dem Kunden unterliegt ausschließlich niederländischem Recht. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Alle Streitigkeiten in Bezug auf diese Vereinbarung und damit verbundene Vereinbarungen werden vom Bezirksgericht Midden-Nederland in den Niederlanden beigelegt, es sei denn, verbindliche Zuständigkeitsregeln schließen diese Wahl aus.

Artikel 20 – Steuervollmacht und Zollabfertigung

  1. Der Kunde bevollmächtigt und beauftragt Wuunder, dem von Wuunder zu diesem Zweck beauftragten Zollspediteur / Steueragenten in seinem Namen eine Vollmacht zur direkten Vertretung in Bezug auf alle erforderlichen Zollanmeldungen und dergleichen zu erteilen.
  2. Der Kunde zahlt alle Kosten und Abgaben (ob von der Regierung auferlegt oder nicht), die Wuunder in Rechnung gestellt werden, einschließlich aller zusätzlichen Gebühren und/oder Bußgelder, die sich aus oder im Zusammenhang mit Zollerklärungen und dergleichen ergeben, die für ihn als Kunde vorgenommen werden, ohne Abzüge oder Vergleiche zahlen innerhalb der von Wuunder angegebenen Frist. Wuunder ist außerdem berechtigt, dem Kunden einen sofort fälligen Vorschuss in Bezug auf diese voraussichtlichen Kosten und Abgaben in Rechnung zu stellen.

Artikel 21 - Verschreibung

Alle Klagerechte und sonstigen Befugnisse, aus welchen Gründen auch immer, die der Kunde gegen Wuunder hat, müssen innerhalb von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde davon Kenntnis erlangt hat oder dies vernünftigerweise hätte wissen können, schriftlich bei Wuunder eingegangen sein. ablaufen. 

Artikel 22 - Sonstige Bestimmungen

  1. Wuunder behält sich das Recht vor, die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechte auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Der Kunde stimmt dem bereits jetzt zu.
  2. Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder eines Anhangs einen oder mehrere Teile enthält, die als nichtig erscheinen oder für unverbindlich erklärt werden, verpflichten sich die Parteien jetzt im Voraus, eine solche Vereinbarung in gegenseitiger Absprache zu vereinbaren, damit so viele Rechte wie möglich bestehen getan wird und die Absichten der Parteien beim Abschluss des Vertrags erfüllt werden.
  3. Diese Bedingungen wurden in verschiedenen Sprachen erstellt. Bei unterschiedlichen Auslegungen in Bezug auf Inhalt und / oder Inhalt ist der niederländische Text der Bedingungen und seine Auslegung nach niederländischem Recht jederzeit führend.

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